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Gisela Schraudolf
EDV-Abteilung
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Freistaat Bayern
In den Jahren nach dem 1. Weltkrieg (1919-1933) wurden mit dieser Bezeichnung die Abkehr von der Monarchie, und eine gewisse Unabhängigkeit vom Reich demonstriert. So wurden z.B. die Bayerischen Truppen der eigenen Regierung (München) und nicht dem Reich unterstellt. In der Gesetzgebung wurde - soweit als möglich - eigenständig gehandelt. Auswüchse daraus waren dann die separatistischen Bestrebungen (Los- Trennung von Deutschland, und im Gespräch war ein Zusammenschluss mit Österreich). Heute hat die Bezeichnung Freistaat mehr historische Bedeutung, wenn man davon absieht, dass in Bayern eine sogenannte gemischte Demokratie (nicht nur der Abgeordnete, sondern auch das Volk kann eine Gesetzesänderung verlangen) gegeben ist, die im Gegensatz zum Bund die direkte Mitwirkung des Volkes in der Gesetzgebung (Volksbegehren) zulässt. Ansonsten ist Bayern ein - wenn auch vielleicht manchmal etwas eigenwilliges - Bundesland wie jedes andere auch.






