von Tourismus Oberstdorf im Oberstdorf Haus und den Tourist-Informationen finden Sie unter nachfolgenden Link:

Oberstdorf › Urlaub › Service
Auszug § 1 Beitragspflicht
Kurbeitragssatzung - Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen - Kurtaxe
Satzung zur 2. Änderung der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrages des Marktes Oberstdorf vom 18. Mai 2006
Personen, die sich zur Kur- oder Erholungszwecken im Kurgebiet der Gemeinde aufhalten, ohne dort ihre Hauptwohnung im Sinne des Melderechts zu haben, und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Kureinrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen geboten wird, sind verpflichtet, einen Kurbeitrag zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nicht davon abhängig, ob und in welchem Umfang Einrichtungen, die Kurzwecken dienen, tatsächlich in Anspruch genommen werden.
Kurbeitragsbefreiungen bei Sportveranstaltungen
Grundsätzlich bitten wir darum, dass Sie sich immer rückversichern, ob Teilnehmer vom Kurbeitrag befreit werden oder nicht. Klare Spielregel ist, dass Sportler nur dann befreit werden, wenn Sie in einem Kader organsiert oder Hochleistungssportler sind und einen Wettbewerb in Oberstdorf bestreiten.
Alle anderen Sportveranstaltungen sind für die Teilnehmer nicht verpflichtend und finden in deren Freizeit statt. Es handelt sich hier um das reine Privatvergnügen des einzelnen Teilnehmers.
Vom Kurbeitrag befreite Sportler erhalten natürlich keine Gästekarte!







