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Was alle Hüttengäste wissen sollten!
Wichtige Informationen zu den DAV-Schutzhütten in den Allgäuer Alpen.
Die Alpenvereinshütten sind in erster Linie Bergsteigerstützpunkte und keine Hotels.
Einige Hütten haben durch technische Erschließung ihres Umfelds ihre Stützpunktfunktion verloren. Die Hütten wurden deshalb in verschiedene Kategorien mit z.T. abweichenden Hüttenordnungen eingeteilt. Es ist üblich das sich jeder Hüttenbesucher bei Ankunft in das Hüttenbuch mit Namen, Wohnort (Urlaubsanschrift) und seinem nächsten Tagesziel einträgt. Im Fall einer Suchmeldung kann dies unter Umständen hilfreich sein.
Hütten der Kategorie I
Eine Hütte der Kategorie I ist eine schlichte Schutzhütte, die ihren ursprünglcihen Charakter als Stützpunkt in einem bergsteigerisch bedeutsamen Gebiet für Bergsteiger bewahren muss. Sie ist nur in Ausnahmefällen mit mechanischen Hilfen erreichbar; der Aufstieg erfordert mindestens eine Gehstunde.
Hütten der Kategorie II
Ein Hütte der Kategorie II ist eine Alpenvereinshütte mit Stützpunktfunktion in einem viel besuchten Gebiet, die sich wegen der besseren Ausstattung und Verköstigung für einen mehrtägigen Aufenthalt eignet. Sie kann mechanisch erreichbar sein und ist in der Regel ganzjährig bewirtschaftet.
Hüttenordnung
Rechte und Pflichten der Hüttenbesucher regelt die für die jeweilige Hüttenkategorie gültige Hüttenordnung. Sie ist im vollen Wortlaut an gut sichtbarer Stelle angeschlagen.
Das wichtigste in Kürze
- von 22 Uhr bis 6 Uhr (in Hütten der Kategorie II erst ab 23 Uhr) hat in der Hütte völlige Ruhe zu herrschen.
- bei Platzmangel dürfen Sitzplätze in Gasträumen nicht im Voraus belegt werden.
- Radios etc. dürfen in der Hütte und in Hüttennähe nicht betrieben werden.
- Rauchen ist in der gesamten Hütte nicht gestattet.
- Hunde und andere Haustiere dürfen nicht mit in den Schlafraum und in die Küche genommen werden.
- Eigenen Abfall hat jeder Besucher mit nach Hause zu nehmen.
Verpflegung auf Hütten
Von 12 bis 20 Uhr muss mindestens eine warme Mahlzeit angeboten werden. Es muss ein alkoholfreies Getränk angeboten werden, das mindestens 40 % billiger ist als ein Bier in gleicher Menge. Die Hütten-Wirtsleute haben das Frühstück und das Teewasser zeitlich so abgestimmt, dass die Bergsteiger rechtzeitig losgehen können. Selbstversorgung ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Mitglieder und Gleichgestellte, die jedoch, wenn sie nicht konsumieren, eine Beitrag für die Nutzung der Infrastruktur der Hütten gemäß Tarifverordnung entrichten. Nichtmitglieder steht kein Recht zur Selbstversorgung zu. Mitgebrachte alkoholische Getränke dürfen generell nicht getrunken werden.
Nächtigung
Die Übernachtung auf Hütten der Kategorie I findet in so genannten "Matratzenlager" statt. Zu jedem Lagerplatz gehören 1 - 2 Decken sowie 1 Kopfkissen. Dier Schlaplätze dürfen nur mit Schlafsack benutzt werden. Die meisten Hütten dieser Kategorie haben auch ein beschränktes Angebot an Betten und Zimmern. Bei Überfüllung der Hütten werden Notlager eingerichtet.
Anspruch auf Schlafplätze
Bevorzugten Anspruch auf einen Schlafplatz vor allen Hüttengästen haben: Erkrankte oder Verletzte und Rettungsmannschaften im Dienst. Vorhandene Notlager werden erst vergeben, wenn alle Schlafplätze belegt sind.
Voranmeldung
Eine Voranmeldung für Einzelwanderer ist nicht üblich. Bei Familien- und Gruppenübernachtungen ist es dringend zu empfehlen, die Hütten vorher anzuschreiben. Die Hütten-Wirtsleute dürfen Vorausbestellungen für maximal 75 % der Schlafplätze entgegennehmen. Die Erhebung einer Vorauszahlung ist gemäß der Tarifordnung zulässig.





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