Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 24. Mai 2022 folgende Maßnahmen beschlossen:
Die 16. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) wird um weitere vier Wochen bis einschließlich 25. Juni 2022 verlängert und zugleich zum 28. Mai 2022 wie folgt angepasst:
Mit Ausnahme des ÖPNV gilt in den Bereichen, in denen die 16. BayIfSMV eine Maskenpflicht vorsieht, künftig statt einer FFP2-Maske eine medizinische Gesichtsmaske. Für Fahrgäste im ÖPNV gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht.