Testzentrum Oberstdorf - ab 22.02. für Bewohner Bayerns
Der Freistaat Bayern übernimmt im Rahmen des Bayerischen Testangebots die Kosten für die Testung asymptomatischer Bewohner Bayerns. Personen ohne Meldeadresse in Bayern fallen dann unter den Begriff der Bewohner Bayerns, wenn sie eine verfestigte Beziehung zu Bayern haben.
Diese verfestigte Beziehung zu Bayern setzt eine gewisse Zeit und einen gewissen Zweck des Aufenthalts voraus. Beide Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Mindestens ist ein dreiwöchiger Aufenthalt zu fordern. Dabei ist auf die geplante Aufenthaltsdauer, wie sie sich aus dem Arbeitsvertrag oder sonstigen Umständen ergibt, abzustellen.
Dies betrifft beispielsweise Saisonarbeiter, Montage- arbeiter, sog. Live-in Pflegekräfte, soweit die genannten Voraussetzungen vorliegen. Damit besteht auch für Mitarbeitende der Hotellerie in der Regel ein Anspruch auf Testung in einem bayerischen Testzentrum.
Um die Testungen so leicht zugänglich zu machen wie möglich, gibt es im Landkreis Oberallgäu zwei Testzentren:
- Testzentrum Kempten (Artilleriekaserne)
- Testzentrum Sonthofen (Marktanger)
Eine Registrierung für die Testung ist für alle Testzentren unter www.cov19screening.de möglich. Sie haben die Wahl, in welchem Testzentrum Sie sich anmelden wollen. Für Hotels gibt es die Möglichkeit Anmeldungen nach entsprechender Registrierung gesammelt für die Mitarbeitenden vorzunehmen. Eine Anleitung zum Vorgehen in diesem Fall liegt diesem Schreiben bei. Bitte nutzen Sie bevorzugt diese Art der Anmeldung für Ihre Mitarbeitenden. Sollten sich diese im Ausnahmefall selbständig anmelden wollen oder müssen, so ist als Wohnsitz die Adresse des Hotels anzugeben, sofern keine bayerische Meldeadresse vorliegt.
Bitte machen Sie Gebrauch von dem Angebot der Testung nach der Bayerischen Teststrategie.
Zum Download:
Registrierung/Vorgehensweise
Öffnungszeiten der Testzentren
Ansprechpartner: Landratsamt Oberallgäu, Tel: +49 - (0)8321 / 612 - 0, Abteilung 4 – Mensch und Gesellschaft - in Sonthofen