Bitte beachten Sie die gültigen AHA-Regeln
• Abstand halten,
• Hygiene beachten und im
• Alltag Maske tragen
FFP2-Masken werden in allen öffentlich zugänglichen Bereichen bei Ihrem Gastgeber und auch beim Einkaufen sowie bei den Freizeiteinrichtungen, wie den Bergbahnen, etc. benötigt.
Die FFP2-Maskenpflicht gilt für Personen ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen. Das heißt, es bleibt für sie bei der bisherigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab einem Alter von 6 Jahren. Bitte beachten Sie die Hinweise vor Ort.
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