
Corona measures
Latest information about Corona measures in Oberstdorf and the region in English.
Alle Angaben in unseren "Fragen & Antworten" sind nach bestem Wissen erstellt worden. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Inhalte. Wir werden diese Seite ständig aktualisieren um Sie bestmöglich zu informieren.
Außerdem bitten wir Sie, sich auch auf der Seite der Bayerischen Staatsregierung unter FAQs - Häufige Fragen zu informieren. Hier finden Sie ebenfalls die Beantwortung von häufigen Fragen und Regelungen in Bayern.
Mit herzlichen Grüßen
Ihr Team von Tourismus Oberstdorf
• Am 10. Februar haben der Bund und die Länder beschlossen, die Corona-Maßnahmen nochmal zu verlängern.
• Der von Bund und Ländern am 13. Dezember beschlossene Lockdown gilt für ganz Deutschland vorerst bis zum 28. März 2021.
Beschluss von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie vom 03. März 2021
Ein schrittweiser Stufenplan zur Öffnung des gesellschaftlichen Lebens besteht.
Über weitere Öffnungsschritte und die Perspektive für die Branchen Gastronomie, Kultur, Veranstaltungen, Reisen und Hotels werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 22. März 2021 beraten.
Bürgerinnen und Bürger werden aufgefordert, auf nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – zu verzichten. Das gilt im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge. Übernachtungsangebote im Inland werden nur noch für notwendige und ausdrücklich nicht touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.
Die Ausgangssperre gilt von 22 Uhr bis 5 Uhr für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz über 100 liegt. Für alle Landkreise und kreisfreien Städte, deren 7-Tages-Inzidenz seit mindestens 7 Tagen unter 100 liegt, entfällt die Ausgangssperre.
Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
Die Maskenpflicht gilt grundsätzlich in öffentlichen Verkehrsmitteln.
Außerdem gilt diese Regelung bis auf Weiteres für das Personal, die Kunden und ihre Begleitpersonen in Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr, in Einkaufszentren (einschließlich der Kundenpassagen), für Verkaufsstellen auf Märkten und auch auf den zugehörigen Parkplätzen. Weitere Informationen und Ausnahmen
Auch an Arbeitsplätzen gilt grundsätzlich Maskenpflicht - es sei denn, vom Arbeitsplatz aus kann ein Abstand von eineinhalb Metern zu anderen eingehalten werden.
Alle Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Davon ausgenommen sind die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.
Unsere Bäckereien, Metzgereien und Lebensmittelgeschäfte sind geöffnet:
www.oberstdorf.de/einkaufserlebnis
Neu: Testzentrum Oberstdorf - ab 22.02. für Bewohner Bayerns
Alle Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
Dies betrifft die Bergbahnen/Skigebiete, Allgäu-Coaster, Museen, die Breitachklamm, das Marktbähnle, die Schanzenanlagen, die Kinos, Eissportzentrum, Fitnessstudio und alle weiteren Anbieter im Freizeit Freizeit- und Unterhaltungsbereich.
Ab dem 08. März 2021 sind, abhängig von den lokalen Inzidenzwerten, Öffnungsschritte für den Einzelhandel geplant.
Nähere Infos: hier
Einige Geschäfte bieten zudem einen kontaktlosen Abhol- oder Lieferservice.
Wer aus einem ausländischen Risikogebiet einreist, muss sich künftig bei der Einreise testen lassen oder in den 48 Stunden davor. Die Pflicht zu einer zehntägigen Quarantäne, die ab dem fünften Tag durch einen negativen Test beendet werden kann, bleibt bestehen. Außerdem wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind. Außerdem besteht neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten.
Bus & Bahn
Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
Bitte informieren Sie sich auch immer aktuell in unserem Wintersportbericht unter:
www.oberstdorf.de/wintersportbericht
Der Impfplan der Bundesregierung sieht vor, dass jeder Bürger von der zuständigen Behörde kontaktiert wird, wenn er mit der Impfung an der Reihe ist (entspricht der bundesweit vereinbarten Prioritätenreihenfolge).
Zunächst werden Bürge der am stärksten priorisierten Bevölkerungsgruppe angeschrieben. Das Landrastamt wird nach und nach öffentlich darüber informieren, wann die jeweils nächste Gruppe geimpft werden kann. An folgenden Orten kann die Impfung durchgeführt werden:
Die zuständige und anordnende Behörde für den Markt Oberstdorf als kreisangehöriger Gemeinde ist das Landratsamt Oberallgäu - Gesundheitsamt.
www.oberallgaeu.org
Die Tourist-Informationen in Oberstdorf sind derzeit für die Öffentlichkeit geschlossen.
Sie erreichen die Mitarbeiter von Tourismus Oberstdorf weiterhin von Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr per E-Mail unter info@oberstdorf.de und unter Tel. 08322 / 700-0.
Für speziellere Fragen wenden Sie sich bitte an die bayernweite Coronavirus-Hotline 089 / 122 220
Diese ist täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr erreichbar.
Oder an die Hotline des Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für allgemeine Fragen rund um das Coronavirus: 09131 / 6808 5101
(täglich 8.00 – 18.00 Uhr)
→ Landratsamt Oberallgäu https://www.oberallgaeu.org/
→ Weitere Informationen zur Situation in der Region durch die Allgäu GmbH
→ Robert Koch-Institut https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html
→ Bundesministerium für Gesundheit https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html
→ Infektionsmonitor Bayern - Neuartiges Coronavirus
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