Zelten, Lagern und Biwakieren sind im gesamten Naturschutzgebiet nicht erlaubt. Übernachtungen am Gaisalpsee sind daher verboten.
Flugverbot für Drohnen
Das Überfliegen, Starten oder Landen mit Drohnen oder Modelfluggeräten ist im Naturschutzgebiet der Allgäuer Hochalpen verboten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Tierwelt!
Nicht mit Hängegleitern oder Ultraleichtflugzeugen starten
Starten mit Gleitschirmen oder Drachenseglern ist nur von ausgewiesenen Startplätzen (z. B. Nebelhorn) erlaubt. Der Betrieb von Modellfluggeräten oder Drohnen ist im gesamten Naturschutzgebiet untersagt.
Keine Abfälle wegwerfen, Müll mit ins Tal nehmen
Nehmen Sie Ihren Abfall bitte wieder mit ins Tal.
Nicht lärmen, nicht stören
Lärmen ist nicht zulässig.
Camping verboten
Im Naturschutzgebiet der Allgäuer Hochalpen und dem Landschaftsschutzgebiet rund um Oberstdorf ist das Campen mit dem Wohnmobil, dem Wohnwagen oder Vergleichbarem sowie Zelten und Biwakieren verboten!
Langlaufloipe ist kein Wanderweg!
Das Oberstdorfer Loipennetz ist eine Sportanlage, deren Präparierung sehr aufwändig ist. Durch Spuren von Fußgängern leidet die Qualität der Loipen deutlich. Da für Winterwanderer in Oberstdorf ein 140km langes, präpariertes Winterwanderwegenetz zur Verfügung steht, bitten wir darum, auf diesen Wegen zu bleiben und die Loipen den Langläufern zu überlassen.
Respektiere deinen Grenzen!
Der Bergwald und die gesamte Vegetation in den Bergen sind in erster Linie Lebensraum für Tiere und Pflanzen. Störungen bedeuten für Wildtiere hohen Stress und können sogar zum Tod führen. Bitte halten Sie der Natur zuliebe ausgewiesene Ruhe- und Sperrzonen ein und achten Sie auf eine umsichtige Tourenplanung sowie das großräumige Umfahren von Wäldern und Unterholz.
Hunde sind auf den Loipen nicht erlaubt!
Aus Rücksicht gegenüber anderen Langläufern und um eine mögliche Verschmutzung durch Hundekot zu vermeiden, sind auf den Oberstdorfer Loipen keine Hunde erlaubt! Das Loipennetz erstreckt sich nahezu ausschließlich über landwirtschaftliche, private Nutzflächen, auf denen im Sommer Weidetiere grasen. Die Aufnahme von Hundekot stellt für diese eine gesundheitliche Gefährdung dar.
Hundekot entsorgen
Da Hundekot nur sehr langsam verrottet, kann es im Frühjahr für Weidetiere bei Aufnahme zu ernsten, gesundheitlichen Beschwerden kommen. Insbesondere an den Rändern der Winterwanderwege, die an landwirtschaftliche Nutzflächen grenzen und beim weglosen Gassigehen, ist zurückgelassener Hundekot problematisch. Bitte entsorgen Sie diesen entlang der Wanderwege auch im Winter sachgerecht in den dafür kostenlos bereitgestellten Hundetoiletten.
Lawinenlage: realistische und vernünftige Selbsteinschätzung!
Lawinensperrungen dienen ausschließlich Ihrer Sicherheit. Wer Sperrungen ignoriert, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Im freien Gelände sind eine umsichtige Tourenplanung sowie eine realistische und vernünftige Selbsteinschätzung erforderlich. Zu berücksichtigen sind dabei die eigenen Fähigkeiten, das lawinenkundige Beurteilungsvermögen und eine entsprechende Lawinenausrüstung.
Präparierung am Limit!
Eine Präparierung der Langlaufloipen mit Pistenwalzen erfordert eine Mindestschneehöhe von 20cm. Da die Loipen größtenteils über private, landwirtschaftliche Nutzflächen verlaufen und durch eine Präparierung ohne die erforderliche Schneehöhe enorme Flurschäden entstehen würden, bitten wir Sie um Verständnis, wenn die Loipenpräparierung einmal ausgesetzt werden muss. Neben der Schneehöhe sind auch die Temperaturen und Schneebeschaffenheit ausschlaggebend für die Präparation.
Mit Respekt. Mit Rücksicht. Miteinander.
Mit Respekt. Mit Rücksicht. Miteinander. Die Kampagne „Zämed duss – Zusammen draußen“ soll ein Anstoß sein, sich gegenseitig mit Respekt zu begegnen und in Erinnerung rufen, dass alle nur aus einem Grund draußen unterwegs sind: um die Natur zu genießen.
Aus Rücksichtnahme auf gefährdete Wild- und Weidetiere sind Hunde anzuleinen und Hundekot einzusammeln.
Wege nicht verlassen
Bitte verlassen Sie nicht die ausgewiesenen Wege und nutzen Sie im Winter die naturverträglichen Ski- und Schneeschuhrouten, erkennbar an den entsprechenden Markierungen vor Ort.
Keine Pflanzen abreißen oder ausgraben
Keine Abfälle wegwerfen, Müll mit ins Tal nehmen
Pflücken Sie keine Pflanzen und nehmen Sie Ihren Abfall bitte wieder mit ins Tal.
Kein Feuer machen, nicht grillen
Zelten, Lagern und Biwakieren verboten
Zelten und Feuermachen ist im Naturschutzgebiet Allgäuer Hochalpen grundsätzlich nicht erlaubt. Es werden Kontrollen durch die Polizei durchgeführt.
Nicht lärmen, nicht stören
Lärmen ist nicht zulässig.
Flugverbot für Drohnen
Das Überfliegen, Starten oder Landen mit Drohnen oder Modelfluggeräten ist im Naturschutzgebiet der Allgäuer Hochalpen verboten. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf unsere Tierwelt!
Nicht mit Hängegleitern oder Ultraleichtflugzeugen starten
Starten mit Gleitschirmen oder Drachenseglern ist nur von ausgewiesenen Startplätzen (z. B. Nebelhorn) erlaubt. Der Betrieb von Modellfluggeräten oder Drohnen ist im gesamten Naturschutzgebiet untersagt.
Radfahren verboten
Radfahren nur auf gekennzeichneten Radwegen
Das Radfahren ist nur auf gekennzeichneten Radwegen erlaubt. Außerhalb von ausgewiesenen Radwegen ist das Radfahren verboten! Bitte beachten Sie die jeweiligen Zusatzhinweise „Radfahren frei bis“.
Camping verboten
Im Naturschutzgebiet der Allgäuer Hochalpen und dem Landschaftsschutzgebiet rund um Oberstdorf ist das Campen mit dem Wohnmobil, dem Wohnwagen oder Vergleichbarem sowie Zelten und Biwakieren verboten!
Mit Respekt. Mit Rücksicht. Miteinander.
Mit Respekt. Mit Rücksicht. Miteinander. Die Kampagne „Zämed duss – Zusammen draußen“ soll ein Anstoß sein, sich gegenseitig mit Respekt zu begegnen und in Erinnerung rufen, dass alle nur aus einem Grund draußen unterwegs sind: um die Natur zu genießen.