Die südlich von Oberstdorf liegenden Seitentäler, die allesamt im Landschaftsschutzgebiet und teilweise sogar im Naturschutzgebiet liegen, sind seit über 30 Jahren für den allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr gesperrt, um diesen für den Erholungswert von Oberstdorf ganz wesentlichen Bereich zu schützen.
Dies betrifft folgende Bereiche:
Befahren dürfen die Straßen zu diesen Bereichen im Wesentlichen nur die dortigen Anwohner, deren Übernachtungsgäste, die in den dortigen Betrieben Beschäftigten und die anliegenden Grundstückseigentümer bzw. –pächter und Handwerker, wenn sie dort arbeiten.
Ausnahmegenehmigungen zu den Urlaubsquartieren in den o. g. Bereichen erhalten die Gäste i. d. R. über ihren Vermieterbetrieb.
Die Fahrberechtigungen werden von der Polizei regelmäßig überprüft. Der Nachweis für Gäste, welche in einem Vermieterbetrieb gebucht haben und noch keine Fahrgehmigung (Anreise) vorliegen haben, wird bei einer Kontrolle vom Vermieterbetrieb erbracht.