(1) Anspruch
Jeder gesetzlich Versicherte, bei dem die medizinischen Voraussetzungen vorliegen, hat Anspruch auf eine Kur.
- Ambulant: Antrag alle drei Jahre möglich
- Stationär: Antrag alle vier Jahre möglich
(2) Ärztlicher Befund
Ihr behandelnder Hausarzt ist der erste Ansprechpartner für alle Gesundheitsfragen und Fragen zum allgemeinen Wohlbefinden. Nach einem ausführlichen Gespräch, wird Ihnen die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme bescheinigt und je nach Krankheitszustand, ein ambulanter oder stationärer Aufenthalt empfohlen.
(3) Antrag
Gemeinsam mit Ihrem Hausarzt füllen Sie den Antrag für Ihre Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme aus. Ihr Hausarzt fügt eine umfassende Begründung der medizinischen Notwendigkeit zum Antrag bei und reicht diesen bei dem zuständigen Kostenträger ein (gesetzliche Krankenversicherung, Deutsche Rentenversicherung oder Beihilfestellung). Bereits hier haben Sie die Möglichkeit, Oberstdorf als Ihren gewünschten Aufenthaltsort anzugeben.
(4) Prüfung
Die Prüfung Ihres Kurantrages erfolgt je nach Kostenträger entweder durch den medizinischen Dienst oder den Vertrags- oder Amtsarzt.
(5a) Genehmigung
Die zuständige Krankenkasse, Rentenversicherung oder Beihilfestelle erteilt die Genehmigung.
(5b) Ablehnung
Bei einer Ablehnung des Antrags sollte, am besten mit Unterstützung des Arztes, innerhalb von 4 Wochen schriftlich Widerspruch eingelegt werden.
(6) Private Kur
Eine Kur ist jederzeit auf eigene Kosten möglich. Gesetzlich Versicherte haben bei medizinischer Notwendigkeit Anspruch auf Leistungen nach den bundesweit gültigen Heilmittelrichtlinien, die ein Vertragsarzt am Kur- oder Heimatort verordnet
(7) Kurort
Bei einer ambulanten Vorsorgeleistung kann Oberstdorf als anerkannter Heilklimatischer Kurort und Kneippkurort ausgewählt werden. Bei einer stationären Vorsorgeleistung oder einer Rehabilitationsleistung empfiehlt der Kostenträger eine Vertragseinrichtung.
(8) Durchführung
Ein ambulanter oder stationärer Kuraufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Eine Verlängerung ist e nach Schwere der Krankheit möglich.
(9) Kosten
Bei einer stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung und einer ambulanten Rehabilitationsleistung besteht eine volle Kostenübernahme. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Tag. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen nach § 23 Absatz 2 SGB V werden 100 % der Kurarztkosten und 90 % der Kurmittel übernommen. Krankenkassen können außerdem einen Zuschuss von bis zu 16 Euro pro Tag bezahlen. Dies ist jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich geregelt. Bitte klären Sie vor Kurantritt, ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bezahlt wird. Die Eigenbeteiligung liegt bei 10 Euro pro Verordnung und 10 % der Kurmittel
(10) Kuraufenthalt in Oberstdorf
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